Newsarchiv

MPU ab 1,1 Promille

Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr bei einer Trunkenheitsfahrt angetroffen wird und dabei keine alkoholbedingten Ausfallerscheinigungen aufweist, muss auf Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde eine MPU durchlaufen. Dann kann nämlich von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung ausgegangen werden. Dies bestätigte nun das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 17.03.2021, Az. 3 C 3.20. Nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand könne von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung ausgegangen werden, wenn der Betroffene bei seiner Trunkenheitsfahrt eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr aufweise. Außerdem müsse festgestellt und dokumentiert worden sein, dass er dennoch keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zeige.

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Neues Polizeirecht für Schleswig-Holstein beschlossen

Am vergangengen Freitag verabschiedete das Landesparlament die Reform des Polizeirechts. Demnach sollen Polizisten nun Bodycams tragen und Taser einsetzen dürfen. Auch wird der von Juristen als "finaler Rettungsschuss" bezeichnete tödliche Schuss eines Polizeibeamten auf einen Täter in einer konkreten Gefahrensituation zur Rettung anderer geregelt. Die Reform soll bereits Mitte März in Kraft treten.

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Taschenrechner am Steuer verboten

Das Gesetz verbiet einem Fahrzeugführer die Benutzung von "elektronischen Geräten, die der Kommunikation, Information und Organisation" dienen. Daher ist nicht nur die Nutzung eines Handys, sondern auch die Nutzung eines Taschenrechners verboten, BGH, Beschluss vom 16.12.2020 - 4 StR 526/19.

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"Handyverstoß" durch Paketscanner

Wenn der Fahrer eines Fahrzeuges einen Paketscanner bedient, so ist dies ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO, entschied nun das OLG Hamm, Beschl. v. 3.11.2020 - 4 RBs 345/20. Es hielt die Verurteilung eines Paketauslieferungsfahrers zu einer Geldbuße in Höhe von 120 € aufrecht.

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Wann "halte" ich ein Handy beim Autofahren?

Es reicht, wenn das Telefon zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt ist, entschied nun das OLG Köln mit Beschluss vom 04.12.2020, Az. III-1 RBs 347/20. Es hielt damit eine Verurteilung zu einem Handyverstoß gem. § 23 Abs. 1a StVO aufrecht.

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Section Control nach OVG Lüneburg zulässig

Nach dem Urteil des OVG Lüneburg vom 13.11.2019, Az. 12 LC 79/19, ist die Geschwindigkteisüberwachung mittels der sog. Section Control zulässig. Bei dieser Messung wird die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Strecke erfasst. Hierzu werden zunächst alle Kennzeichen unabhängig von einer Geschwindigkeistüberschreitung erfasst.

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Keine Blitzer durch private Dienstleister

Das OLG Frankfurt a. M. hat mit Beschluss vom 06.11.2019 - 2 Ss-OWi 942/19 - festgestellt, dass die Polizei die Geschwindigkeitsüberwachung nicht auf private Dienstleister auslagern und dann hierauf Bußgeldbescheide stützen kann. Eine solche Verkehrsüberwachung ist rechtswidrig.

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Umgang der Justiz mit DNA unzulässig

Die Ermittlungsbehörden (Kriminalpolizei, Landeskriminalamt) in Schleswig-Holstein beauftragen vielfach externe Labore mit der Auswertung von Spuren. An Tatorten werden durch Polizeibeamte DNA-Spuren gesichert (Schweiß, Hautpartikel, Sperma etc.) Oft werden diese Spuren von der Ermittlungsbehörde an Privatlabore zur Untersuchung und Begutachtung weitergeleitet. Deren schriftliche Gutachten sind im gerichtlichen Verfahren durch Verlesung eingeführt und dem Urteil zugrunde gelegt worden.

Als Strafverteidiger haben wir diese Praxis der Privatisierung von Ermittlungsmaßnahmen vielfach als rechtswidrig gerügt. Mal mit mehr, mal mit weniger Erfolg.

Der BGH: Verlesung von Privatgutachten unzulässig

Mit Beschluss vom 3. September 2019 hat der BGH auf Einhaltung des Gesetzes bestanden und die Praxis für unzulässig erklärt (BGH 3 StR 291/19). Die Verlesung verstoße gegen den Grundsatz der persönlichen Vernehmung (§ 250 StPO). Die Privatgutachter hätten in der Hauptverhandlung persönlich angehört werden müssen. Weil das nicht geschehen war, wurde das Urteil des Landgerichts aufgehoben.

Für Schleswig-Holstein kann dies bedeuten, dass die vermeintlich billigere Auslagerung von DNA-Gutachten an Privatlabore sich kostenmäßig zum Bumerang entwickelt. Viele Gutachtenaufträge wurden und werden an entfernte Institute (z.B. aus NRW oder Bayern erteilt). Deren Mitarbeiter müssen zukünftig zu Gerichtsverhandlungen anreisen.

Für aktuelle Strafverfahren gilt bis zur Änderung der justiziellen Praxis: entsprechende Fehler können mit der Revision gerügt werden.

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Fiktive Abrechnung bei Verkehrsunfall bald vorbei?

In der Diskussion steht derzeit die (teilweise) Abschaffung der fiktiven Abrechnung. Das Landgericht Oldenburg entschied mit Urteil vom 14.06.2019, Az. 1 O 2175/18, dass das geschädigte Taxiunternehmen kein Wahlrecht mehr zwischen der sogennanten Restitution (Ersatz der Wiederherstellungskosten gem. § 249 BGB) und der Kompensation (Schadensersatz gem. § 251 BGB) habe. Da dass Taxiunternehmen vorgetragen habe, dass das Fahrzeug vollständig repariert worden sei, sei eine fiktive Abrechnung nicht mehr möglich.

Auch der Verkehrsgerichtstag Ende Januar 2020 wird sich mit diesem Thema befassen. Es ist also brandaktuell!

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130 %-Reparatur auch für Rennräder!

Bei Fahrzeugen gibt es die sogenannte 130 %-Reparatur schon lange. Nun hat das OLG München mit Urteil vom 16.11.2018, Az. 10 U 1885/18, dies auch einem Unfallgeschädigten für sein Rennrad zugesprochen. Demnach können Autos und Rennräder auch dann noch repariert werden, wenn die Reparaturkosten zzgl. einer etwaigen Wertminderung den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 % übersteigt.

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