Internationale Rechtshilfe umfasst jede Unterstützung eines anderen Staates in einem Verfahren gegen eine Person in einem "fremden Strafverfahren", welches also nicht ausschließlich durch deutsche Behörden durchgeführt wird. Dabei kann es sowohl um die Strafverfolgung, also um die Aufklärung einer Tat und Verurteilung von Angeklagten gehen, als auch um die Strafvollstreckung rechtskräftiger Urteile.
Beispiel zur Strafvollstreckung: Ein mit seiner Familie in Deutschland (z.B. Kiel) lebender Franzose wird in Dänemark wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Er möchte diese Strafe - wenn sie denn schon unausweichlich ist - in der Nähe seiner Familie in Kiel verbüßen.
Beispiel zur Strafverfolgung: Einem Deutschen wird in Spanien vorgeworfen, er habe dort einen Unfall verschuldet, bei welchem ein Mensch zu Tode gekommen ist. Ihm soll in Spanien der Prozess gemacht werden. Er will aber dorthin nicht ausgeliefert werden.