Keine Blitzer durch private Dienstleister
Das OLG Frankfurt a. M. hat mit Beschluss vom 06.11.2019 - 2 Ss-OWi 942/19 - festgestellt, dass die Polizei die Geschwindigkeitsüberwachung nicht auf private Dienstleister auslagern und dann hierauf Bußgeldbescheide stützen kann. Eine solche Verkehrsüberwachung ist rechtswidrig.