Section Control nach OVG Lüneburg zulässig
Nach dem Urteil des OVG Lüneburg vom 13.11.2019, Az. 12 LC 79/19, ist die Geschwindigkteisüberwachung mittels der sog. Section Control zulässig. Bei dieser Messung wird die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Strecke erfasst. Hierzu werden zunächst alle Kennzeichen unabhängig von einer Geschwindigkeistüberschreitung erfasst.