Wann "halte" ich ein Handy beim Autofahren?

Es reicht, wenn das Telefon zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt ist, entschied nun das OLG Köln mit Beschluss vom 04.12.2020, Az. III-1 RBs 347/20. Es hielt damit eine Verurteilung zu einem Handyverstoß gem. § 23 Abs. 1a StVO aufrecht.

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