Taschenrechner am Steuer verboten
Das Gesetz verbiet einem Fahrzeugführer die Benutzung von "elektronischen Geräten, die der Kommunikation, Information und Organisation" dienen. Daher ist nicht nur die Nutzung eines Handys, sondern auch die Nutzung eines Taschenrechners verboten, BGH, Beschluss vom 16.12.2020 - 4 StR 526/19.