Fiktive Abrechnung bei Verkehrsunfall bald vorbei?

In der Diskussion steht derzeit die (teilweise) Abschaffung der fiktiven Abrechnung. Das Landgericht Oldenburg entschied mit Urteil vom 14.06.2019, Az. 1 O 2175/18, dass das geschädigte Taxiunternehmen kein Wahlrecht mehr zwischen der sogennanten Restitution (Ersatz der Wiederherstellungskosten gem. § 249 BGB) und der Kompensation (Schadensersatz gem. § 251 BGB) habe. Da dass Taxiunternehmen vorgetragen habe, dass das Fahrzeug vollständig repariert worden sei, sei eine fiktive Abrechnung nicht mehr möglich.

Auch der Verkehrsgerichtstag Ende Januar 2020 wird sich mit diesem Thema befassen. Es ist also brandaktuell!

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