Wechselmodell bei Kinderbetreuung
Bundesgerichtshof entscheidet Streit
Entscheidender Maßstab für den elterlichen Kindesumgang ist danach das im Einzelfall - vom Familiengericht zu ermittelnde - Kindeswohl.
Wörtlich heißt es in der vorgenannten Entscheidung:
„Die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Umgangsregelung setzt eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus…. Dem Kindeswohl entspricht es daher nicht, ein Wechselmodell zu dem Zweck anzuordnen, eine Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit erst herbeizuführen.“
Sie finden die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in ihrer vollen Länge hier.