Internationale Rechtshilfe

Mit zunehmender Mobilität der Bevölkerung steigt die Zahl der Fälle, in denen Staaten untereinander Rechtshilfe in Strafverfahren verlangen.

Dafür gibt es völkerrechtlich verbindliche Übereinkommen und binationale Verträge und so genannte vertragslose Rechtshilfe.

„Internationales Recht ist das, was Übeltäter missachten, während Rechtschaffene ablehnen, es mit Gewalt durchzusetzen.“ — Leon Uris, US-Schriftsteller

Rechtshilfegesuche können sehr unterschiedlicher Natur sein – von der schlichten Vernehmung eines ausländischen Staatsangehörigen durch ein deutsches Gericht bis zur Verhaftung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls. Auch die Auslieferung ist Teil der Internationalen Rechtshilfe.

In dem komplizierten Rechtsgebiet der internationalen Rechtshilfeverfahren ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Schulte Ihr erster Ansprechpartner der Kanzlei. Zu den Tätigkeiten gehören beispielsweise Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Rechtshilfe. Im Mandanteninteresse kann aber auch die zügige Durchführung einer Rechtshilfemaßnahme liegen.

Sie haben Fragen zur Internationalen Rechtshilfe oder wollen einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter 0431 66 11 44-40 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.