Jugendstrafrecht

Mit dem 14. Geburtstag wird der junge Mensch strafmündig. Er kann also für eine Straftat vor Gericht gestellt werden. Dann gilt das Jugendrecht (JGG). Die Justiz soll zur Erziehung des straffällig gewordenen Jugendlichen beitragen. Das Jugendrecht kann nach dem 18. Geburtstag noch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres angewendet werden. Meist sind die Strafen nach dem JGG milder als bei Erwachsenen.

Rechtsanwältin Henrike Kohlmorgen und Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Schulte verteidigen gern auch Jugendliche und Heranwachsende. Mandanten sind immer die jungen Menschen, nicht deren Eltern. Die berufliche Verschwiegenheitspflicht gilt auch gegenüber der Familie, es sei denn, der Mandant entbindet von der Verschwiegenheitspflicht.

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