Revision in Strafsachen
Strafrecht zählt seit Jahrzehnten zu den Schwerpunkten unserer Kanzlei.
Die Revision gegen strafrechtliche Urteile gilt als besonders schwierig, weil das Verfahrensrecht streng formalisiert ist und spezielle Kenntnisse verlangt.
„Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben.“ — Aristoteles
Die Revisionsbegründungsfrist beträgt nur einen Monat ab Zustellung des Urteils. Sie kann nicht verlängert werden. Deshalb sollte nach einer Verurteilung sofort ein revisionserfahrener Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden.
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Schulte ist auf diesem Gebiet sehr erfahren und erfolgreich. Er ist stets auf dem neuesten rechtlichen Stand und bei Revisionsverfahren Ihr Ansprechpartner. Er ist zudem in der Anwaltsfortbildung tätig.
Da Revisionsmandate sehr zeitaufwendig sind, schließen wir mit Ihnen in der Regel eine Vergütungsvereinbarung ab, was Ihnen und uns Kostensicherheit gibt.
Sie haben Fragen zum Revisionsrecht oder wollen einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns an unter 0431 66 11 44-40 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.