Steuerstrafrecht
Strafrecht zählt seit Jahrzehnten zu den Schwerpunkten unserer Kanzlei.
Im Steuerstrafrecht lassen sich gerichtliche Hauptverhandlungen oft durch eine Kooperation mit den Ermittlungsbehörden im Vorfeld vermeiden oder schlank halten. Das frühzeitige Einschalten eines Steuerstrafrechtlers erweist sich daher regelmäßig als sehr ratsam.
„Wer weiß, wie Gesetze und Würste zu Stande kommen, kann nachts nicht mehr ruhig schlafen.“ — Otto von Bismarck, Politiker
Bei strafrechtlichen Vorwürfen wegen eines Verstoßes gegen das Steuerrecht ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Schulte Ihr erster Ansprechpartner der Kanzlei. Wie auch in Wirtschaftsstrafverfahren, berät er sich in solchen Fällen gegebenenfalls mit Fachleuten anderer Disziplinen, zum Beispiel mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.
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