Recht bekommen

Wir sind eine bundesweit tätige Anwaltskanzlei mit Notariat. Seit unserer Gründung im Jahr 1980 interessiert uns allein eines: Sie sollen Ihr Recht bekommen.

Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen. — Dieter Hildebrandt, Kabarettist

Das können wir zwar nicht immer versprechen. Aber wir garantieren, uns immer mit größtem Engagement einzusetzen. Und das tun wir sehr erfolgreich. Mit Fachkompetenz, Erfahrung, Klugheit, Hartnäckigkeit und Menschenkenntnis.

Aktuelles

MPU ab 1,1 Promille

Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr bei einer Trunkenheitsfahrt angetroffen wird und dabei keine alkoholbedingten Ausfallerscheinigungen aufweist, muss auf Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde eine MPU durchlaufen. Dann kann nämlich von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung ausgegangen werden. Dies bestätigte nun das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 17.03.2021, Az. 3 C 3.20. Nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand könne von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung ausgegangen werden, wenn der Betroffene bei seiner Trunkenheitsfahrt eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr aufweise. Außerdem müsse festgestellt und dokumentiert worden sein, dass er dennoch keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zeige.

Weiterlesen …

Neues Polizeirecht für Schleswig-Holstein beschlossen

Am vergangengen Freitag verabschiedete das Landesparlament die Reform des Polizeirechts. Demnach sollen Polizisten nun Bodycams tragen und Taser einsetzen dürfen. Auch wird der von Juristen als "finaler Rettungsschuss" bezeichnete tödliche Schuss eines Polizeibeamten auf einen Täter in einer konkreten Gefahrensituation zur Rettung anderer geregelt. Die Reform soll bereits Mitte März in Kraft treten.

Weiterlesen …

Taschenrechner am Steuer verboten

Das Gesetz verbiet einem Fahrzeugführer die Benutzung von "elektronischen Geräten, die der Kommunikation, Information und Organisation" dienen. Daher ist nicht nur die Nutzung eines Handys, sondern auch die Nutzung eines Taschenrechners verboten, BGH, Beschluss vom 16.12.2020 - 4 StR 526/19.

Weiterlesen …

"Handyverstoß" durch Paketscanner

Wenn der Fahrer eines Fahrzeuges einen Paketscanner bedient, so ist dies ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO, entschied nun das OLG Hamm, Beschl. v. 3.11.2020 - 4 RBs 345/20. Es hielt die Verurteilung eines Paketauslieferungsfahrers zu einer Geldbuße in Höhe von 120 € aufrecht.

Weiterlesen …