Ausländer und Deutsche mit ausländischen Wurzeln

Ausländerrecht zählt zu den traditionellen Schwerpunkten unserer Kanzlei.

Bei allen Fragen zur Aufenthaltsgenehmigung, Ausweisung, Abschiebung, Rückkehr in das Bundesgebiet, Familienzusammenführung oder Auslieferung sind Rechtsanwalt Peter Meyer-Grage, Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Schulte und Rechtsanwältin Henrike Kohlmorgen Ihre Ansprechpartner.

„In den verdorbensten Staaten gibt es die meisten Gesetze.“ — Tacitus

Nach einer strafrechtlichen Verurteilung drohen ausländischen Mandanten besonders harte Konsequenzen: Fast jede Strafe kann zur Ausweisung aus Deutschland führen. Jede Verurteilung führt zu Problemen mit der Einbürgerung.

Fundierte langjährige Kenntnisse im Strafrecht und Ausländerrecht ermöglichen die kompetente Beratung im Einbürgerungsrecht, auch zur doppelten Staatsangehörigkeit oder Beibehaltung von zwei Pässen.

Im komplizierten zwischenstaatlichen Strafrecht – auch internationale Rechtshilfe genannt - vertritt Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Schulte Ihre Interessen. Da geht es zum Beispiel um Auslieferungshaft, Rücküberstellung nach Deutschland, Vollstreckung ausländischer Strafen in Deutschland und europäische Haftbefehle.

Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Schulte berät Sie auch wegen der Gefahr, bei Einreise in einen anderen Staat ausgeliefert zu werden.

Sie haben Fragen zum Aufenthaltsrecht, Recht der Staatsangehörigkeit, transnationalen Strafrecht oder wollen einen Termin vereinbaren?

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