Erbrecht

Erbrecht zählt zu den traditionellen Schwerpunkten unserer Kanzlei.

In vielen Familien werden Erbschaftsangelegenheiten einverständlich geregelt. Allerdings ist das nicht immer möglich. Mancher Erbfall reißt alte Wunden innerhalb der Familie wieder auf.

Die Auseinandersetzung um das Erbe – oder um das Pflichtteil – kann emotional anstrengend sein. Wir vertreten Ihre Interessen effektiv, aber möglichst wenig belastend.

„Zwei Brüder kommen zu einem Richter, der in ihrem Streit um ein vom Vater geerbtes Grundstück entscheiden soll. Der Richter urteilt: Ein Bruder soll das Grundstück aufteilen, und der andere Bruder hat die erste Wahl.“ — Gene Fowler, US-amerikanischer Publizist

Gehört ein Sorgenkind zur Familie, gestalten wir Ihr Testament so, dass der Staat auf das Vermögen möglichst nicht zugreifen kann. Selbstverständlich haben wir immer auch die Frage der Erbschaftssteuer im Blick.

Bei erbrechtlichen Angelegenheiten ist Rechtsanwalt Peter Meyer-Grage ihr erster Ansprechpartner der Kanzlei.

Sie haben Fragen zum Erbrecht oder wollen einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter 0431 66 11 44-30 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.