Familienrecht

Familienrecht zählt zu den traditionellen Schwerpunkten unserer Kanzlei.

Gute Zeiten/schlechte Zeiten: Anwaltliche Beratung vor Eheschließung kann helfen, einen „Rosenkrieg“ von vornherein zu vermeiden. Eheschließung/Ehescheidung und die Geburt von Kindern haben nach dem Gesetz Folgen. So kann ein Ehegatte Unterhaltsansprüche gegen den anderen besitzen. Völlig unabhängig von einer Ehe können Kinder Unterhaltsansprüche gegen einen oder beide Elternteile haben. Gleiches gilt für Elternteile untereinander. Bei eingetretener Pflegebedürftigkeit von Eltern können Kinder für die Pflegekosten vom Staat herangezogen werden. In diesen Fällen ist juristischer Rat immer sinnvoll und oft erforderlich.

„Es gibt Parteien, die singen: Brüder, zur Sonne, zur Freiheit. Und dann putzen die Frauen die Fenster, damit die Brüder die Sonne sehen können.“ — Claudia Roth, Politikerin

Genauso ist es, wenn es im Trennungsfall um das Eigenheim oder die Ehewohnung oder um sonstige wirtschaftliche Folgen von Trennung und Scheidung geht. Wer etwa in der Ehezeit sein Vermögen vermehren konnte, muss von dem Zugewinn möglicherweise etwas abgeben. Dies gilt auch bei während der Ehe erworbenen unterschiedlich hohen Rentenansprüchen.

Oft sehr stark emotional belastend sind Auseinandersetzungen um Kinder: Bei wem bleiben die Kinder nach der Trennung? Welcher Elternteil darf sie wann sehen und über wichtige Entscheidungen mitbestimmen? Ist mein Kind tatsächlich mein Kind? Wie sieht es mit der elterlichen Sorge des nichtehelichen Vaters aus?

Bei allen Fragen rund um die Ehe und die Lebenspartnerschaft, um ihre Auflösung und deren wirtschaftliche Folgen, bei Vaterschaftsfragen oder Streit um gemeinsame Kinder – vom Aufenthaltsbestimmungsrecht über das Sorgerecht bis zu Unterhaltszahlungen – ist Rechtsanwalt Peter Meyer-Grage als Fachanwalt für Familienrecht mit langjähriger Erfahrung Ihr erster Ansprechpartner der Kanzlei.

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